1.             Allgemeines

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens TéléCharmey SA.

2.             Tickets und Abonnements

2.1.      Gültigkeit

Die Fahrkarten und Abonnements sind persönlich und nicht übertragbar. Sie sind nur während der Betriebszeiten gültig.

2.2.      Verlust oder Diebstahl

Bei Verlust oder Diebstahl einer Fahrkarte oder eines Abonnements wird diese/dieses einmalig gegen Vorlage des Kaufbelegs ersetzt. Wenn der Kauf nicht belegt werden kann, muss der Nutzer einen neuen Pass bezahlen.

2.3.      Missbrauch / Fälschung

Missbräuchlich verwendete oder gefälschte Fahrkarten und Abonnements werden eingezogen. Der Nutzer muss eine Entschädigung von CHF 150 für jeden betrügerischen Tag bezahlen.

Zivil- oder strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten.

2.4.      Umtausch / Rückerstattung

Gekaufte Billette und Abonnemente können zu einem späteren Zeitpunkt nicht gegen andere Billette oder Abonnemente umgetauscht werden.

Wird der Betrieb aufgrund von schlechtem Wetter oder höherer Gewalt (z.B. Lawinengefahr) ganz oder teilweise eingestellt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung.

3.             Ausschluss von der Beförderung

3.1.      Allgemeines

Personen können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn sie :

  • betrunken sind oder unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen ;
  • sich ungebührlich verhalten ;
  • die Vorschriften über die Benutzung der Beförderungsmittel oder über das Verhalten des Reisenden nicht befolgen oder den darauf beruhenden Anordnungen des Personals nicht nachkommen.

3.2.      Transport zur Ausübung einer Sportart

Bei ungünstigen Wetterbedingungen können Personen vom Transport zur Ausübung einer Sportart ausgeschlossen werden.

Darüber hinaus können Personen vom Transport zur Ausübung einer Sportart ausgeschlossen werden, wenn sie unmittelbar vor dem geplanten Transport Dritte gefährden, wenn es Gründe gibt, die darauf hindeuten, dass sie weiterhin Dritte gefährden werden, oder wenn sie das Eigentum anderer nicht respektieren.

Eine Missachtung anderer gilt als gegeben, wenn die betreffende Person eine Wander-, Mountainbike- oder Downhill-Trottinett-Route nicht beachtet und die markierten Wege verlassen hat. Im Wiederholungsfall oder in schweren Fällen kann die Fahrkarte oder das Abonnement konfisziert werden.

Eine Gefährdung Dritter liegt z. B. vor, wenn die betreffende Person :

  • sich taktlos verhalten hat ;
  • einen lawinengefährdeten Hang befahren hat ;
  • Hinweis- und Verbotsschilder, die der Sicherheit dienen, missachtet hat ;
  • sich den Sicherheitshinweisen des Überwachungs- und Rettungsdienstes widersetzt hat.

4.             Gebuchte Aktivitäten

Gebuchte Aktivitäten (Kurse an der ESS Charmey, Vallée des Tyroliennes usw.) können 48 Stunden im Voraus kostenfrei storniert/verlegt werden. Erfolgt die Ankündigung weniger als 48 Stunden vorher, wird die Aktivität in keinem Fall zurückerstattet oder verlegt.
Wenn Sie eine Reiserücktrittsversicherung für Kurse an der ESS abgeschlossen haben, erfolgt die Rückerstattung gemäß den Bedingungen der Versicherung.

5.             Haftung

Im Rahmen des Zulässigen beschränkt sich die Haftung von TéléCharmey SA auf fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten ihrerseits.

6.             Rettungsdienst

TéléCharmey SA stellt während des Winters einen Rettungsdienst sicher. Im Falle eines Unfalls auf dem Skigebiet und der Inanspruchnahme des Rettungsdienstes kann dem verunfallten Kunden ein Betrag in Höhe der entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden. Kosten von Dritten (z. B. Rega, Arzt) werden direkt vom Kunden übernommen. Eventuelle Rückerstattungsansprüche müssen vom Kunden bei seiner Versicherung eingereicht werden.

7.             Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Der Vertrag zwischen dem Kunden und TéléCharmey SA untersteht dem schweizerischen Recht.

Der Gerichtsstand ist Bulle, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen.